In vielen Mietverträgen ist die Formulierung zu finden, dass sich das Mietobjekt bei Wohnungsübergabe als „besenrein“ zeigen muss. Allerdings ist vielen Mietern überhaupt nicht klar, was dieser Begriff eigentlich bedeutet.
Was grundsätzlich unter einer besenreinen Wohnung verstanden wird und welche Pflichten für Mieter in diesem Zusammenhang bestehen, erklärt der folgende Beitrag.
Leere und besenreine Wohnung übergeben
Mietern steht es während der Nutzung ihrer Wohnung bis zu einem gewissen Grad selbstverständlich vollkommen frei, welche Sauberkeit Standards ihr Zuhause erfüllt. Solange es zu keinerlei Schäden am Mietobjekt kommt, kann der Mieter auch über die genutzten Reinigungsmittel und Putzmethoden selbständig entscheiden.
Rückt jedoch der Umzugstermin und damit die Übergabe der Wohnung näher, erinnern sich viele Mieter wieder an die Formulierung in ihrem Mietvertrag, die sich mit dem Übergabezustand der Wohnung beschäftigt.
Falls in dem jeweiligen Vertrag Bezeichnungen wie „ordnungsgemäße Reinigung“, „sorgfältige Reinigung“ oder Ähnliches auftauchen, bedeutet dies, dass die Reinigungsleistung, welche der Mieter für seinen Vermieter erbringen muss, mehr als ein besenreines Hinterlassen umfasst. Die Reinigung sieht dann einige verschiedene Arbeiten vor, wie beispielsweise das Säubern der Abzugshaube, das Schrubben des Teppichs oder auch das Putzen der Fenster.
Lässt sich im Mietvertrag dagegen der Ausdruck „besenreiner Zustand finden“, gestalten sich die Anforderungen an den Mieter anders.
Die Bedeutung des Begriffs „Besenrein“
Mit dem Begriff „besenrein“ geht in jedem Fall einher, dass sich sämtliche Böden der Wohnung als gründlich gesaugt beziehungsweise gefegt zeigen. Daneben gehört eine grobe Reinigung von Bad und Küche dazu. Der Mieter, der seine Wohnung besenrein übergeben muss, sollte jedoch auch anderweitige grobe Verschmutzungen vor seinem Auszug entfernen, beispielsweise an den Wänden, den Türen, den Decken oder den Fenstern.
„Besenrein“ bedeutet im Übrigen auch, dass sich die Räumlichkeiten zum Übergabezeitpunkt als vollständig geräumt zeigen müssen. Sämtliche Gegenstände und Möbel, welche erst durch den Mieter in die Wohnung gebracht wurden, sind demnach zu entfernen. Das gleiche gilt für selbst angebrachte Konstruktionen an den Wänden oder im Außenbereich.
Die wichtigsten Punkte für eine besenreinen Reinigung
Muss also noch die Aufgabe einer besenreinen Reinigung bewältigt werden, bevor die Umzugsfirma eintrifft, sind die Böden in der Wohnung – und gegebenenfalls auch im Keller oder in gemieteten Außenbereichen – gründlich zu staubsaugen oder zu fegen. Sollten sich auf den Böden Flecken zeigen, welche hartnäckiger ausfallen, ist ein zusätzliches nasses Wischen zu empfehlen.
Falls Wände, Decken und Böden anderweitige grobe Verschmutzungen aufweisen, müssen diese ebenfalls durch den Mieter vor der Wohnungsübergabe entfernt werden. Dies gilt auch für Spinnweben, die in Nischen und Ecken gerne unentdeckt bleiben.
Verfügt das jeweilige Mietobjekt über feste Einbauschränke, ist es grundsätzlich zu empfehlen, dass auch diese vor dem Auszug noch einmal gereinigt werden. Auch eine eventuell mitgemietete Einbauküche sollte dem Vermieter in einem sauberen Zustand zurückgegeben werden. Der Begriff Besenrein umfasst jedoch nicht nur die Küche, sondern auch das Bad. In diesem sind so unter anderem Verkalkungen und Fettflecken zu entfernen.
Eine besenreine Übergabe einer Wohnung setzt dagegen allerdings nicht voraus, dass Fenster geputzt, Unkraut auf der Terrasse oder dem Balkon entfernt oder Dübellöcher geschlossen werden müssen. Sollten nach diesen Ausführungen noch Unklarheiten bestehen, ist es immer sinnvoll, sich bei dem Vermieter noch einmal persönlich hinsichtlich seiner Erwartungen bei Wohnungsübergabe zu erkundigen.